Gesetze / Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
LuftGerPV1998DV 1§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Stellen, die Luftfahrtgerät instandhalten, ändern oder prüfen. Sie gilt nicht für Stellen, die Luftsportgerät instandhalten, ändern oder prüfen.